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Prüfungsleiter Grundausbildung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Der Prüfungsleiter | * Der Prüfungsleiter Grundausbildung handelt im Auftrag des Landesbeauftragten und ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Prüfung, die Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemeine Sicherheit auf dem Prüfungsgelände verantwortlich. | ||
* Er hat den Vorsitz in der Prüfungskommission. | * Er hat den Vorsitz in der Prüfungskommission. | ||
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[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] | [[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] | ||
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Aktuelle Version vom 18. März 2017, 22:35 Uhr
Allgemein[Bearbeiten]
Der Prüfungsleiter Grundausbildung ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Grundausbildungsprüfung verantwortlich.
Aufgaben[Bearbeiten]
- Der Prüfungsleiter Grundausbildung handelt im Auftrag des Landesbeauftragten und ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Prüfung, die Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemeine Sicherheit auf dem Prüfungsgelände verantwortlich.
- Er hat den Vorsitz in der Prüfungskommission.
Qualifikation[Bearbeiten]
- Die Ausübung der Zusatzfunktion erfordert Erfahrung in der Menschenführung, Einfühlungs-, Urteils- und Durchsetzungsvermögen, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit.
- Grundausbildung
- Fachausbildung
- Abgeschlossene Ausbildung zum Zugführer
- Ausbilder und Prüfer Grundausbildung