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Sprenggehilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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(Beschreibung der Tätigkeit und der Sonderfunktionen)
 
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Der '''Sprenggehilfe''' (Sp) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]]. Voraussetzung für die Tätigkeit als '''Sprenggehilfe''' in einer Fachgruppe Sprengen sind:
{{Geheimhaltung Sprengen}}
Der '''Sprenggehilfe''' (Sp) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen]]. Voraussetzung für die Tätigkeit als Sprenggehilfe in einer Fachgruppe Sprengen sind:


- Vollendung des 18. Lebensjahres,
* Vollendung des 18. Lebensjahres für Sprenggehilfe 1 bzw. 21 Jahre für Sprenggehilfe 2
* Zuverlässigkeit (im THW durch ein [[w:Führungszeugnis]] (Typ O) ohne Einträge nachgewiesen)
* Persönliche Eignung (körperlich, geistig)


- Zuverlässigkeit (im THW durch ein Führungszeugniss (Typ O) ohne Einträge nachgewiesen)


- Persönliche Eignung (körperlich, geistig),
Nach [[Stärke- und Ausstattungsnachweisung|StAN]]-Nr 02-08 hat die FGr Sprengen drei Sprenggehilfen. Ausgebildet durch den Sprengberechtigten in sprengtechnischen Themen, unterstützt er diesen bei der Vorbereitung und Durchführung von Sprengungen.


Der "Sondername" Sprenggehilfe wurde eingeführt, um ihn gegen den Begriff [[Sprenghelfer]] abzugrenzen. Der "Sprenghelfer" nach [[Literatur#BGR.2FGUV-R_241:_Sprengarbeiten|BGR241]] muss zwar auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf aber keiner weitergehenden Ausbildung.
Im THW kann man also erst nach Abschluss der [[Fachausbildung]] oder der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang [[Faku Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) an der [[Bundesschule]] Neuhausen von einem Sprenggehilfen sprechen.


Nach StAN-Nr 02-08 hat die [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]] drei '''Sprenggehilfen'''. Ausgebildet durch den '''Sprengberechtigten''' in sprengtechnischen Themen, unterstützt er diesen bei der Vorbereitung und Durchführung von Sprengungen.
== Besonderheiten ==
Teile der Ausbildung und Unterlagen haben die [[w:Geheimhaltungsstufe]]: Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD). Verstöße können als [[w:Geheimnisverrat]] strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.


Der "Sondername" '''Sprenggehilfe''' wurde eingeführt, um ihn gegen den Begriff "Sprenghelfer" abzugrenzen. Der "Sprenghelfer" nach '''BGV C24 (Sprengarbeiten)''' muß zwar auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf aber keiner weitergehenden Ausbildung. Im THW kann man also erst nach Abschluß der [[Basisausbildung II]] oder der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang „FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I“ (Spez 34) an der BuS Neuhausen von einem '''Sprenggehilfen''' sprechen.
Siehe auch:
* [[Sprengberechtigter]]


== Sonderfunktionen ==
{{Funktion-TZ}}
- '''Sanitätshelfer''' (nach erfolgreicher Teilnahme an der [[Bereichsausbildung Sanitätshelfer]])
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
 
[[Kategorie:Aus- und Fortbildung]]
- '''Atemschutzgeräteträger''' (nach erfolgreicher Teilnahme an der [[Bereichsausbildung Atemschutz]])
[[Kategorie:Sprengen]]
 
- '''ABC-Helfer''' (nach erfolgreicher Teilnahme an der [[Bereichsausbildung Atemschutz]] '''und''' [[Bereichsausbildung ABC]])
 
- '''Sprechfunker''' (nach erfolgreicher Teilnahme an der [[Bereichsausbildung Sprechfunk]])
 
- '''Kraftfahrer''' (nach erfolgreicher Teilnahme an der [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]])
 
 
== Interne Links ==
 
[[Sprengberechtigter]]
 
[[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]]
 
== Externe Links ==
 
[http://de.wikipedia.org/wiki/Führungszeugnis w:Führungszeugnis]
 
[http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.asp?url=/uvv/46/5.htm BGV C24 §5 Sprenghelfer]
 
[http://www.thw.bund.de/cln_036/nn_948558/SharedDocs/THWim_C3_9Cberblick/Einheiten__Anlagen/FGr-Sp__STAN.html| (StAN-Nr.02-08 Fachgruppe Sprengen)]
 
 
 
 
[[Kategorie:Verbesserung nötig!]]

Aktuelle Version vom 13. März 2017, 22:40 Uhr

Geheimhaltung zum Thema Sprengen
align="center" Teile der Ausbildung und Unterlagen haben die w:Geheimhaltungsstufe: Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD). Verstöße können als w:Geheimnisverrat strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.
Somit ist beim Ergänzen der Artikel zum Thema Sprengen zu beachten, das nur bereits veröffentlichte Informationen im THWiki ergänzt werden. Diese Informationen müssen Grundsätzlich mit Quellenangaben per
<ref> versehen werden.

Der Sprenggehilfe (Sp) ist Helfer in der Fachgruppe Sprengen. Voraussetzung für die Tätigkeit als Sprenggehilfe in einer Fachgruppe Sprengen sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres für Sprenggehilfe 1 bzw. 21 Jahre für Sprenggehilfe 2
  • Zuverlässigkeit (im THW durch ein w:Führungszeugnis (Typ O) ohne Einträge nachgewiesen)
  • Persönliche Eignung (körperlich, geistig)


Nach StAN-Nr 02-08 hat die FGr Sprengen drei Sprenggehilfen. Ausgebildet durch den Sprengberechtigten in sprengtechnischen Themen, unterstützt er diesen bei der Vorbereitung und Durchführung von Sprengungen.

Der "Sondername" Sprenggehilfe wurde eingeführt, um ihn gegen den Begriff Sprenghelfer abzugrenzen. Der "Sprenghelfer" nach BGR241 muss zwar auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf aber keiner weitergehenden Ausbildung. Im THW kann man also erst nach Abschluss der Fachausbildung oder der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang Faku Sprengen / Sprenggehilfe I (Spez 34) an der Bundesschule Neuhausen von einem Sprenggehilfen sprechen.

Besonderheiten[Bearbeiten]

Teile der Ausbildung und Unterlagen haben die w:Geheimhaltungsstufe: Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD). Verstöße können als w:Geheimnisverrat strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.

Siehe auch:


Funktionen im Technischen Zug
align="center" Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
align="center" ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant