Impfschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein bestehender Impfschutz ist beim THW vorgegeben. Ab dem 1. Januar 2014 dürfen aktive Helfer mit einer bestehenden Schutzimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A und B an Ausbildungen und Einsätzen teilnehmen.<ref>DV Impfschutz §2 Punkt 1 und §6 Punkt 1</ref> | |||
Helfer die diesen Impfstatus nicht besitzen, dürfen ab dem 1. Januar 2014 nur noch auf freie StAN-Positionen im OV-Stab gesetzt werden. Alternativ werden diese nach Prüfung als [[Althelfer]] positioniert.<ref>DV Impfschutz §6 Punkt 2</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2017, 02:57 Uhr
Ein bestehender Impfschutz ist beim THW vorgegeben. Ab dem 1. Januar 2014 dürfen aktive Helfer mit einer bestehenden Schutzimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A und B an Ausbildungen und Einsätzen teilnehmen.[1]
Helfer die diesen Impfstatus nicht besitzen, dürfen ab dem 1. Januar 2014 nur noch auf freie StAN-Positionen im OV-Stab gesetzt werden. Alternativ werden diese nach Prüfung als Althelfer positioniert.[2]