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Durch | Durch Bestehen der [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] und darauf folgendem Erhalt einer THW-'''Fahrgenehmigung''' ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen. | ||
Je nach Ausstellungszeitpunkt und [[ | Je nach Ausstellungszeitpunkt und [[Regionalstelle]] können diese Fahrgenehmigungen unterschiedlich aussehen. | ||
Die | Die rechts abgebildete Fahrgenehmigung wird im [[:Kategorie:Regionalbereich Lübeck]] ausgestellt und Berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen wie [[PKW]], [[MTW]], [[MLW]], [[GKW]], [[Lastkraftwagen|LKW]] verschiedener Arten und aller Anhänger. Der Kraftfahrer muss jedoch zusätzlich auf jedes Fahrzeug eingewiesen werden. | ||
Mit der durch am 1. Januar 2014 in kraft tretenden [[Literatur#DV_Kraftfahrwesen_THW|DV Kraftfahrwesen THW]] wird die Fahrgenehmigung nicht mehr in Form der Karte sondern in Form eines | Mit der durch am 1. Januar 2014 in kraft tretenden [[Literatur#DV_Kraftfahrwesen_THW|DV Kraftfahrwesen THW]] wird die Fahrgenehmigung nicht mehr in Form der Karte sondern in Form eines Eintragens im [[THWin]] vergeben. Somit ist das Mitführen oder Besitz der Karten nicht mehr nötig. | ||
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] | [[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] |
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