Du möchtest helfen ?
gewusst wie !
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW.

Atemschutznachweis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus THWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(zusatz der Quellen)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
== Atemschutznachweis* ==
Jede [[Atemschutzgeräteträger|Atemschutzgeräteträgerin]] und jeder Atemschutzgeräteträger muss einen persönlichen Atemschutznachweis<ref>THW-Dienstvorschrift 7 Stand: 01. Januar 2008</ref>  bzw. Atemschutzpass führen; der Atemschutznachweis kann auch zentral geführt werden. In ihm werden die Untersuchungstermine nach G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung und die Unterweisungen sowie die Einsätze unter Atemschutz dokumentiert. Die Ortsbeauftragte / der Ortsbeauftragte oder eine beauftragte Person bestätigt die Richtigkeit der Angaben. Folgende Angaben sind in den Atemschutznachweis mindestens aufzunehmen:
 
Atemschutznachweis (Atemschutzpass)
 
Jede Einsatzkraft muss einen persönlichen Atemschutznachweis führen; der Atemschutznachweis kann auch zentral geführt werden. In ihm werden die Untersuchungstermine nach G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung und die Unterweisungen sowie die Einsätze unter Atemschutz dokumentiert. Die Ortsbeauftragte / der Ortsbeauftragte oder eine beauftragte Person bestätigt die Richtigkeit der Angaben. Folgende Angaben sind in den Atemschutznachweis mindestens aufzunehmen:
* Datum und Einsatzort
* Datum und Einsatzort
* Art des Gerätes
* Art des Gerätes
Zeile 9: Zeile 5:
* Tätigkeit
* Tätigkeit


* Quelle THW-Dienstvorschrift 7 Stand: 01. Januar 2008
==Einzelnachweise==

Aktuelle Version vom 27. Juni 2020, 12:59 Uhr

Jede Atemschutzgeräteträgerin und jeder Atemschutzgeräteträger muss einen persönlichen Atemschutznachweis[1] bzw. Atemschutzpass führen; der Atemschutznachweis kann auch zentral geführt werden. In ihm werden die Untersuchungstermine nach G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung und die Unterweisungen sowie die Einsätze unter Atemschutz dokumentiert. Die Ortsbeauftragte / der Ortsbeauftragte oder eine beauftragte Person bestätigt die Richtigkeit der Angaben. Folgende Angaben sind in den Atemschutznachweis mindestens aufzunehmen:

  • Datum und Einsatzort
  • Art des Gerätes
  • Atemschutzeinsatzzeit (Minuten)
  • Tätigkeit

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. THW-Dienstvorschrift 7 Stand: 01. Januar 2008