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Ladekranführer: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 13. März 2017, 20:54 Uhr
Allgemein[Bearbeiten]
Der Ladekranführer ist für die Bedienung des Ladekrans verantwortlich.
Aufgaben[Bearbeiten]
Der Ladekranführer hat:
- den Ladekran gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
- den Ladekran auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen.
- Schäden und Verluste hat er zu melden.
- Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
- Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten.
- den Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
Qualifikation[Bearbeiten]
- hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
- Fahrerlaubnis der Klasse CE bzw. II
- Grundausbildung
- Bereichsausbildung Kf, Teil 1
- Bereichsausbildung Kraftfahrer, Teil 2
- Ausbildung Ladekranführer für Krane über 300 kNm Hubmoment
- Jährliche Belehrung
Funktionen im Technischen Zug | |
Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer |