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Diskussion:Fahrgenehmigung: Unterschied zwischen den Versionen
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==Mit oder ohne Karte?== | ==Mit oder ohne Karte?== | ||
Ich kenne die Abschaffung der Regel "Die Karte ist bei allen dienstlichen Fahrten mitzuführen" nicht. --[[Benutzer:Schwab|Schwab]] ([[Benutzer Diskussion:Schwab|Diskussion]]) 19:34, 24. Feb. 2017 (CET) | Ich kenne die Abschaffung der Regel "Die Karte ist bei allen dienstlichen Fahrten mitzuführen" nicht. --[[Benutzer:Schwab|Schwab]] ([[Benutzer Diskussion:Schwab|Diskussion]]) 19:34, 24. Feb. 2017 (CET) | ||
Die DV Kraftfahrwesen enthält im Gegensatz zur vorherigen Kraftfahr-Dienstanweisung keine Vorschrift mehr, dass eine Fahrgenehmigung mitgeführt werden muss. Die Kraftfahr-Dienstanweisung wurde durch die DV Kraftfahrwesen ersetzt, somit ist die Regelung abgeschafft. --[[Benutzer:Deierstoiner|Deierstoiner]] ([[Benutzer Diskussion:Deierstoiner|Diskussion]]) 17:50, 28. Feb. 2017 (CET) |
Aktuelle Version vom 28. Februar 2017, 17:50 Uhr
Mit oder ohne Karte?[Bearbeiten]
Ich kenne die Abschaffung der Regel "Die Karte ist bei allen dienstlichen Fahrten mitzuführen" nicht. --Schwab (Diskussion) 19:34, 24. Feb. 2017 (CET)
Die DV Kraftfahrwesen enthält im Gegensatz zur vorherigen Kraftfahr-Dienstanweisung keine Vorschrift mehr, dass eine Fahrgenehmigung mitgeführt werden muss. Die Kraftfahr-Dienstanweisung wurde durch die DV Kraftfahrwesen ersetzt, somit ist die Regelung abgeschafft. --Deierstoiner (Diskussion) 17:50, 28. Feb. 2017 (CET)