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Psychosoziale Fachkraft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. September 2014, 08:11 Uhr
Aufgaben
Die Psychosoziale Fachkraft berät den Ortsbeauftragten / den Einheitsführer in Fragen der psychosozialen Betreuung der Helfer. Bei Einsatznachsorgegesprächen leitet sie die Gesprächsführung und beurteilt die Notwendigkeit weitergehender Unterstützung.
- Beratung des Ortsbeauftragten, des Einheitsführers in allen Belangen der psychosozialen Betreuung der Helfer.
- Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (besonders auch der neu aufgenommenen Helfer) in allen Fragen der Stressbewältigung bzw. -prävention.
- Aktive Mitarbeit im regionalen Einsatznachsorge-Team.
- Aktive Mitarbeit bei Einsatznachsorge-Gesprächen – auch anderer Ortsverbände auf GFB- oder LV-Ebene.
- Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung sowie Organisation entsprechender Maßnahmen.
Qualifikation
persönliche Voraussetzungen
Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Urteilsvermögen, Stressresistenz sowie Verantwortungsbewusstsein. Außerdem ist eine (externe) Ausbildung zum Psychologen, Sozialtherapeuten, Notfallseelsorger mit Zusatzqualifikation u.d.gl, sowie möglichst mehrjährige Einsatzerfahrung wünschenswert.
Lehrgänge und Prüfungen
THW-spezifische Kenntnisse der Einsatznachbetreuung können in diversen Lehrgängen erworben werden.
Lehrgänge
- Workshop Hilfe für Helfer
- Modul I Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen (in Anlehnung an den CISM-Standard)
- Modul II Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen (in Anlehnung an den CISM-Standard)