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Kraftfahrer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. Oktober 2010, 09:45 Uhr
Allgemein
Der Kraftfahrer ist eine Zusatzfunktion im Technischen Zug und ist für die Einsatzfähigkeit des ihm zugeteilten Einsatzfahrzeuges zuständig. Laut Stärke- und Ausstattungsnachweisung gibt es verschiedenen Arten von Kraftfahrern:
- Kraftfahrer BE (für Fahrzeuge bis 3,5t mit Anhänger, z.B. Unimog, PKW)
- Kraftfahrer CE (für LKW mit Anhänger, z.B. Gerätekraftwagen)
- Kraftfahrer CE GGVSE/ADR (für LKW mit Anhänger und Gefahrstoffen, z.B. Unimog mit Dieseltank)
- Kraftfahrer Hägglunds (für Schwimmfähiges Kettenfahrzeug)
Aufgaben
Der Kraftfahrer hat:
- das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
- das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
- Schäden und Verluste zu melden.
- auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
- auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
- technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
- die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.
Qualifikation
- hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
- Führerschein entsprechend der Klasse des zu führenden Fahrzeuges
- Basisausbildung I & III (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen)
- Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 1
- Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 2 (nur Kraftfahrer C1 und höher)
- jährliche Teilnahme an der Kraftfahrerbelehrung
Sonderregelung
Der sogenannte Feuerwehrführerschein erlaubt Inhabern der Führerscheinklasse B (PKW) das Führen von Kraftfahrzeugen mit 4,75t zGG. Die StVO ist bereits angepasst, die Regelung auf Länderebene ist noch unklar.[1]
Quelle
Funktionen im Technischen Zug | |
Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer |