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* https://www.thw.bund.de/cln_035/nn_823138/Extranet/Content/Information__Kommunikation/Oeffentlichkeitsarbeit/Checklisten/Dokumente/Boe__Liste.html | |||
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Version vom 26. Juni 2009, 15:08 Uhr
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) wurde vor 2008 als Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung (BÖH) bezeichnet. Oft trifft man noch auf die alte Bezeichnung.
Aufgaben
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist in den internen Informationsfluss im Ortsverband eingebunden und nicht nur für die interne sondern auch externe Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Das heißt: Der BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
Zu diesen Maßnahmen gehören die Helferwerbung, Pressearbeit, Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen,Vorträgen und Festen. Für diese Tätigkeiten kann der BÖ auf Antrag bei seinem Vorgesetzten, dem Stellvertretenden Ortsbeauftragten, durch andere Helfer des Ortsverbandes zeit begrenzt unterstützt werden.
Qualifikation
persönliche Voraussetzungen
Der/die Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit sollte neben einem sicheren Auftreten, kontaktfreudig, einfühlsam und ideenreich sein, sich aber auch gegenüber der Presse durchsetzten und diese auch überzeugen können. Auch die Ausdrucksfähigkeit und das Organisationstalent spielen hierbei eine nicht unbedeutende Rolle.
Lehrgänge und Prüfungen
THW-spezifische Kenntnisse der Öffentlichkeitsarbeit können in diversen Lehrgängen (z.B. bei Siglinde Schneider-Fuchs) erworben werden.
Lehrgänge
- Stab 22, Öffentlichkeitsarbeit im THW
- Stab 23, Modul FL Medien I, Schreibwerkstatt
- Stab 24, Modul FL Medien II, Rhetorik für Einsatz-PR
- Stab 25, Modul FL Medien III, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation im Einsatz
- Stab 27, Modul FL Veranstaltungen
- Stab 28, Modul FL Printmedien
Weblinks