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Sprechfunker: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. April 2008, 13:46 Uhr
Allgemein
Der Sprechfunker stellt Sprechfunkverbindungen her und hält sie. Er ist damit für die "technische" Kommunikation ausgebildet und zuständig.
Aufgaben
Der Sprechfunker hat:
- Sprechfunkstellen zu errichten.
- Hierzu hat er günstige Standorte für die Sprechfunkstelle auszuwählen.
- den Sprechfunkverkehr seiner Teileinheit durchzuführen.
- die Sprechfunkausstattung seiner Teileinheit zu Warten und zu Pflegen.
- Schäden und Verluste hat er zu melden.
- Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
- Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten.
Qualifikation
- hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
- Basisausbildung I & Bereichsausbildung Sprechfunk
- förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02.03.1974
Funktionen im Technischen Zug | |
Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer |