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Bereichsausbildung Kraftfahrwesen: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Bild:fahrzeug_wird_eingewiesen.jpg|thumb|Fahrzeugführer muss | [[Bild:fahrzeug_wird_eingewiesen.jpg|thumb|Das Zusammenspiel zwischen Fahrzeugführer und Einweiser muss so gut sein, das der Fahrzeugführer das Fahrzeug nur über Anweisungen durch den Einweisen steuern kann. | ||
Durch bestehen der '''Bereichsausbildung Kraftfahrwesen''' und Erhalt einer Fahrgenehmigungen ist der [[Helfer]], unter Berücksichtigung | Zur Erschwerung sind in diesem Beispiel die Spiegel des Fahrzeuges verhängt.]] | ||
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Version vom 30. März 2008, 00:17 Uhr
Dieser Artikel soll zur Zeit gemeinsam verbessert werden Sei mutig und mach mit! Hier findest du Tipps zu Textqualität. |
Durch bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen und dem Erhalt einer Fahrgenehmigungen ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
Zur Klassifizierung der Fahrzeuge, nutzt das THW nutzt EU-Fahrerlaubnisklassen.
Die Bereichsausbildung besteht aus zwei Teilen:
Inhalt Teil 1
Dauer 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B
- Theorie:
- Inhalt der Fahrzeugdienstanweisung THW
- Wege und Sonderrechte laut w:StVO
- Sicherheitsbestimmungen
- Ladungssicherung
- Praxis:
- Einweisen eines Fahrzeuges per Übermittlungszeichen
- Fahren mit Sicherungssposten
- Führen eines Fahrzeuges
Inhalt Teil 2
ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C
- Theorie:
- ...
- Praxis:
- ...