Bearbeiten von „Sprengberechtigter“
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[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]] | [[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]] | ||
==Allgemeines== | ==Allgemeines== | ||
Der | Der Sprengberechtigte (SpBe) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]]. | ||
Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind: | |||
*Vollendung des 21. Lebensjahres | *Vollendung des 21. Lebensjahres | ||
*Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach | *Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengverordnung) | ||
*Persönliche Eignung (körperlich, geistig) | *Persönliche Eignung (körperlich, geistig) | ||
*Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang | *Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang „Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter“ (Spez 38a) an der [[Bundesschule Neuhausen]]) | ||
Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, | Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, „FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I“ (Spez 34) und „Sprenggehilfe II“ (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang „Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter“. | ||
Beantragt wird der | Beantragt wird der Befähigungsschein bei der „zuständigen Stelle“ (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 44 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur „verantwortlichen Person“ (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um | ||
*allgemeine Sprengarbeiten | *allgemeine Sprengarbeiten | ||
*Kultursprengungen | *Kultursprengungen | ||
*Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen | *Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen | ||
durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt: | durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt: | ||
*Sprengen III für | *Sprengen III für Sprengberechtigte – Pyrotechnik (Spez 40) (Zur Schadensdarstellung bei Übungen) | ||
* | *Eissprengen (Spez 42) | ||
* | *Schneefeldsprengen (Spez 43) | ||
* | *Sprengen unter Wasser (Spez 44) | ||
Spätestens alle fünf Jahre hat der Sprengberechtigte am Lehrgang | Spätestens alle fünf Jahre hat der Sprengberechtigte am Lehrgang „Sprengen II für SprengÂberechtigte (Wiederholungslehrgang)“ (Spez 39a) oder einem der Sonderlehrgänge teilzunehmen um seinen Befähigungsschein zu erhalten. | ||
Im THW hat der '''Sprengberechtigte''' jährlich eine Sprengung durchzuführen um weiterhin als | Im THW hat der '''Sprengberechtigte''' jährlich eine Sprengung durchzuführen um weiterhin als „verantwortliche Person“ berufen zu bleiben. Nach dem Sprengstoffgesetz muss er der Aufsichtsbehörde nachweisen innerhalb von zwei Jahren mit Sprengmitteln Umgang gehabt zu haben(dies geschieht in der Regel durch die Sprenganzeigen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss er innerhalb eines Jahres seine Tätigkeit aufgenommen haben (mit anderen Worten seine erste Sprengung durchgeführt haben). | ||
Die StAN-Nr. 02-08 sieht für jede [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]] vor, das der [[Gruppenführer]], [[Truppführer]] und ein [[Helfer]] im Besitz eines gültigen | Die StAN-Nr. 02-08 sieht für jede [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]] vor, das der [[Gruppenführer]], [[Truppführer]] und ein [[Helfer]] im Besitz eines gültigen Befähigungsscheines sind. | ||
==Funktion== | ==Funktion== | ||
Der '''Sprengberechtigte''' erstellt selbsttätig die für eine Sprengung notwendigen Unterlagen ([[Sprengantrag]], Sprenganzeige, Sprengplan mit Berechnungen, etc.). Dabei hat folgende gesetzliche und sprengtechnische Vorgaben einzuhalten: | Der '''Sprengberechtigte''' erstellt selbsttätig die für eine Sprengung notwendigen Unterlagen ([[Sprengantrag]], Sprenganzeige, Sprengplan mit Berechnungen, etc.). Dabei hat folgende gesetzliche und sprengtechnische Vorgaben einzuhalten: | ||
* | *das [[w:Sprengstoffgesetz]], | ||
*die [[Literatur# | *die [[Literatur#BGV_C_24:_Sprengarbeiten|BGV C 24]], | ||
*ADR und [[w: | *ADR und [[w:GGVSE] | ||
*Dienstanweisungen des THW, | *Dienstanweisungen des THW, | ||
*ggf. das [[ | *ggf. das [[http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Deutschland) Waffengesetz]] und | ||
*ggf. das [[ | *ggf. das [[http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegswaffenkontrollgesetz Kriegswaffenkontrollgesetz]]. | ||
Er | Er beantragt die Sprengungen bei der [[ApLV Sprengen]] (Aufsichtsperson des Landesverbands), zeigt sie bei den Behörden (Ordnungsamt und Dezernat 44 bei der Bezirksregierung) an. Nach der THW-internen Genehmigung und unter Einhaltung der Auflagen der Behörden führt er verantwortlich die Sprengungen durch. | ||
Er | Er hält Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände unter Aufsicht/Verschluss. In Ortsverbänden mit eigenem Lager bedeutet dies, das auf die im Lager vorgehalten Spreng-, Zünd- und Pyromittel '''nur''' die Sprengberechtigten Zugriff haben. | ||
Der | Der Sprengberechtigte wird durch die [[Sprenggehilfe]]n bei Sprengarbeiten unterstützt und er bildet diese aus. | ||
Da der | Da der Sprengberechtigte durch den Befähigungsschein mit Sprengstoffen umgehen und diese transportieren darf, ist es Ihm auch erlaubt im Rahmen der [[http://de.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Übereinkommen_über_die_internationale_Beförderung_gefährlicher_Güter_auf_der_Straße/ ADR]] und [[w:GGVSE]] Spreng- und Zündmittel bis zu 1000 Punkten (Kleinmengenregelung) zu befördern. Im Einsatz kann von diesen Regelungen abgewichen werden. | ||
== Besonderheiten == | == Besonderheiten == | ||
Bei Sprengarbeiten übernimmt der | Bei Sprengarbeiten übernimmt der Sprengberechtigte in dem von ihm festgelegten Sicherheitsbereich die Einsatzleitung, oder wie es die StAN-Nr. 02-08 sagt: „Der Sprengberechtigte – ist bei Sprengarbeiten Vorgesetzter aller an der Sprengung beteiligten Helfer und Führungskräfte und – bestimmt den Sicherheitsbereich und sorgt für die Räumung des Sprengbereiches.“ | ||
Teile der Ausbildung und Unterlagen haben die [[w:Geheimhaltungsstufe]]: Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD). Verstöße können als [[w:Geheimnisverrat]] strafrechtlich verfolgt und geahndet werden. | Teile der Ausbildung und Unterlagen haben die [[w:Geheimhaltungsstufe]]: Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD). Verstöße können als [[w:Geheimnisverrat]] strafrechtlich verfolgt und geahndet werden. | ||
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* [[w:Sprengberechtigter]] | * [[w:Sprengberechtigter]] | ||
* [[w:Sprengstoffgesetz]] | * [[w:Sprengstoffgesetz]] | ||
* [http:// | * [http://bundesrecht.juris.de/ggvse/index.html GGVSE] | ||
* [http://www.sprengen.info/ Seite der Sprengberechtigten des THW (leider noch eine Baustelle)] | |||
* [http://www.sprenginfo.com/ Deutscher Spreng-Verband e.V.] | * [http://www.sprenginfo.com/ Deutscher Spreng-Verband e.V.] | ||
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