Bearbeiten von „Sprengberechtigter“
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Der '''Sprengberechtigte''' erstellt selbsttätig die für eine Sprengung notwendigen Unterlagen ([[Sprengantrag]], Sprenganzeige, Sprengplan mit Berechnungen, etc.). Dabei hat folgende gesetzliche und sprengtechnische Vorgaben einzuhalten: | Der '''Sprengberechtigte''' erstellt selbsttätig die für eine Sprengung notwendigen Unterlagen ([[Sprengantrag]], Sprenganzeige, Sprengplan mit Berechnungen, etc.). Dabei hat folgende gesetzliche und sprengtechnische Vorgaben einzuhalten: | ||
*die THW DV 450 Sprengen | *die THW DV 450 Sprengen, THW DV 452 Lagerung und THW DV 453 Arbeitsschutz, | ||
*die [[Literatur#BGR/GUV_R_241:_Sprengarbeiten|BGR/GUV-R 241]], | *die [[Literatur#BGR/GUV_R_241:_Sprengarbeiten|BGR/GUV-R 241]], | ||
*ADR und [[w: | *ADR und [[w:GGVSE]] | ||
*Dienstanweisungen des THW, | *Dienstanweisungen des THW, | ||
*ggf. das [[w:Waffengesetz_(Deutschland)|Waffengesetz]] und | *ggf. das [[w:Waffengesetz_(Deutschland)|Waffengesetz]] und |