Bearbeiten von „Sprengantrag“
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Im THW unterscheidet man drei unterschiedliche Arten der Sprengung/en: | Im THW unterscheidet man drei unterschiedliche Arten der Sprengung/en: | ||
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*die Einsatzsprengung/en | *die Einsatzsprengung/en | ||
*die Übungssprengung/en | *die Übungssprengung/en | ||
*die Sprengung/en im Rahmen | *die Sprengung/en im Rahmen „sonstiger technischer Hilfeleistung“ | ||
Bei der/den '''Einsatzsprengung/en''' wird die [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]] durch einen Bedarfsträger (Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt etc.) angefordert und sie führt dann für diese die notwendige Sprengung/en aus. Die [[ApLV Sprengen]] und die Aufsichtsbehörden (in NRW die Dezernate 55 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen und das Ordnungsamt) werden nach Möglichkeit vorher telefonisch oder per Fax informiert. Im Anschluss wird lediglich eine Abschlussmeldung für die ApLV erstellt. | Bei der/den '''Einsatzsprengung/en''' wird die [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]] durch einen Bedarfsträger (Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt etc.) angefordert und sie führt dann für diese die notwendige Sprengung/en aus. Die [[ApLV Sprengen]] und die Aufsichtsbehörden (in NRW die Dezernate 55 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen und das Ordnungsamt) werden nach Möglichkeit vorher telefonisch oder per Fax informiert. Im Anschluss wird lediglich eine Abschlussmeldung für die ApLV erstellt. | ||
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Das Ordnungsamt prüft die Anzeige und übersendet eine Kopie an die Aufsichtsbehörde des Landes (in NRW: Dezernat 55 bei den Bezirksregierungen). Beide Ämter können für die Sprengung Auflagen machen. | Das Ordnungsamt prüft die Anzeige und übersendet eine Kopie an die Aufsichtsbehörde des Landes (in NRW: Dezernat 55 bei den Bezirksregierungen). Beide Ämter können für die Sprengung Auflagen machen. | ||
Bei Sprengungen im Gebiet eines anderen [[Ortsverband]]es bestätigt der [[ | Bei Sprengungen im Gebiet eines anderen [[Ortsverband]]es bestätigt der [[Ortsbeauftragte]] mit seiner Unterschrift, das er den Antrag zur Kenntnis genommen hat. | ||
Bei der '''Sprengung/en im Rahmen sonstiger technischer Hilfeleistung''' sind zusätzlich noch | Bei der '''Sprengung/en im Rahmen sonstiger technischer Hilfeleistung''' sind zusätzlich noch | ||
*der Antrag auf Durchführung einer | *der Antrag auf Durchführung einer „Sonstigen technischen Hilfeleistung“, | ||
*eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen IHK und/oder Handwerkskammer und | *eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen IHK und/oder Handwerkskammer und | ||
*ein Nachweis über den Abschluss einer gesonderten Versicherung | *ein Nachweis über den Abschluss einer gesonderten Versicherung | ||
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*[http://www.thw.bund.de/cln_035/nn_941852/Extranet/Content/Technik__Ausstattung/Sprengen/Dokumente/Sprenganzeige.html Sprenganzeige] | *[http://www.thw.bund.de/cln_035/nn_941852/Extranet/Content/Technik__Ausstattung/Sprengen/Dokumente/Sprenganzeige.html Sprenganzeige] | ||
*[http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/aufgaben/Abteilung_5/Dezernat_55/index.php Dezernat 55 bei der Bezirksregierung Düsseldorf] | *[http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/aufgaben/Abteilung_5/Dezernat_55/index.php Dezernat 55 bei der Bezirksregierung Düsseldorf] | ||