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| Mit dem Vordruck '''Schadensmeldung''' <ref>[https://extranet.thw.de/SharedDocs/Downloads/THW-Extranet/DE/Verwaltung-Behoerde/Verwaltung/Rechtsgrundlagen/Technik-Ausstattung/Ausstattung/dv_geraete.html Gerätedienstvorschrift THW, Anlage 13]</ref> werden Beschädigungen oder Verluste von Ausstattungsgegenständen aller Art, außer Fahrzeugen, gemeldet. Die Schadensmeldung wird von der Person ausgestellt, die den Schaden/Verlust feststellt, sowie von der leitenden Führungskraft unterzeichnet. Sie wird in der Regel zunächst vom [[Schirrmeister]] bearbeitet. | | Mit dem Vordruck '''Schadensmeldung''' (DA-Fahrzeuge: Anlage 01) wird angezeigt, inwieweit an einem Fahrzeug ein Mangel oder eine Beschädigung entstanden oder festgestellt worden ist. |
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| Mit dem Vordruck '''Mängelmeldung''' <ref>[https://extranet.thw.de/SharedDocs/Downloads/THW-Extranet/DE/Verwaltung-Behoerde/Verwaltung/Rechtsgrundlagen/Technik-Ausstattung/Ausstattung/Anlagen/dv_fahrzeuge_anlage%2001_2014.html Dienstvorschrift Kraftfahrwesen THW, Anlage 1]</ref> wird hingegen angezeigt, inwieweit an einem Fahrzeug selbst ein Mangel oder eine Beschädigung entstanden oder festgestellt worden ist. Sie wird vom [[Kraftfahrer]] und/oder dem zuständigen [[Einheitsführer]] und/oder dem [[Schirrmeister]] erstellt, bzw. gegengezeichnet.
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| ==Einzelnachweise==
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| <references />
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| [[Kategorie:Standardarbeitsanweisung]]
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