Bearbeiten von „Biologische Ortung“
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== Rettungshundeprüfung(en) == | == Rettungshundeprüfung(en) == | ||
Seit 2005 gilt auch für das THW die "Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams (Trümmer-/Flächensuche) gemäß DIN 13050" (GemPPO - RHT [T/F]). Es ist eine gemeinsame Prüfungsordnung der folgenden Organisationen: | |||
* [[w:Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland]] e.V. (ASB) | |||
* Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) | |||
* [[w:Deutsches Rotes Kreuz|Deutsches Rotes Kreuz]] e. V. (DRK) | |||
* [[w:Johanniter-Unfall-Hilfe|Johanniter-Unfall-Hilfe]] e. V. (JUH) | |||
* [[w:Malteser Hilfsdienst e.V.|Malteser Hilfsdienst]] e.V. (MHD) (seit 01.01.2006) | |||
Alle Prüfungen werden im THW von zwei Prüfern auf eigens dafür hergerichteten Prüfungsgeländen (THW - [[Bundesschule Hoya]] bzw. [[Bundesschule Neuhausen|Neuhausen]]) abgenommen. | Alle Prüfungen werden im THW von zwei Prüfern auf eigens dafür hergerichteten Prüfungsgeländen (THW - [[Bundesschule Hoya]] bzw. [[Bundesschule Neuhausen|Neuhausen]]) abgenommen. | ||
Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung ist die | Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung ist die bestandene [[Basisausbildung I|Basis-I-Prüfung]] des THW! | ||
Beide Prüfungen (Trümmer und Flächensuche) haben eine Gültigkeit von maximal 18 Monaten. Danach erlischt automatisch die Einsatztauglichkeit! | Beide Prüfungen (Trümmer und Flächensuche) haben eine Gültigkeit von maximal 18 Monaten. Danach erlischt automatisch die Einsatztauglichkeit! |