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Bearbeiten von „Technische Hilfe auf Verkehrswegen“
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[[File:LED Verkehrssicherungsbalken.jpg|thumb|LED-Warneinrichtung und Heckblitzer auf dem MTW-TZ/THV des OV Heidenheim]] | [[File:LED Verkehrssicherungsbalken.jpg|thumb|LED-Warneinrichtung und Heckblitzer auf dem MTW-TZ/THV des OV Heidenheim]] | ||
Die '''Technische Hilfe auf Verkehrswegen''' (THV) wird vor allem in den südlichen Bundesländern Deutschlands (z.B. Baden-Würtemberg, Bayern und Sachsen) ausgeübt. Dabei werden [[THW]]-[[Ortsverband|Ortsverbände]] für Aufgaben auf den [[w:Autobahn|Autobahnen]] eingesetzt, z.B. für die Beräumung von Unfallstellen, für die Absicherung von Stauenden oder als Unterstützung bei der Beseitigung von Verkehrshindernissen. | Die '''Technische Hilfe auf Verkehrswegen''' (THV) wird vor allem in den südlichen Bundesländern Deutschlands (z.B. Baden-Würtemberg, Bayern und Sachsen) ausgeübt. Dabei werden [[THW]]-[[Ortsverband|Ortsverbände]] für Aufgaben auf den [[w:Autobahn|Autobahnen]] eingesetzt, z.B. für die Beräumung von Unfallstellen, für die Absicherung von Stauenden oder als Unterstützung bei der Beseitigung von Verkehrshindernissen. | ||
===Ausstattung=== | ===Ausstattung=== | ||
Bei diesen Bereitschaftsdiensten werden von den betroffenen OVs meist [[MTW]]s mit entsprechendem Verkehrssicherungssatz oder eigens beschaffte Fahrzeuge verwendet, da [[GKW]]s aufgrund der Breite ungeeignet sind. | |||
Bei diesen Bereitschaftsdiensten werden von den betroffenen OVs meist [[MTW]] mit entsprechendem Verkehrssicherungssatz oder eigens beschaffte Fahrzeuge verwendet, da [[GKW]] aufgrund der Breite ungeeignet sind. | |||
In Sachsen ist ebenfalls die Abkürzung SHV - '''Schnelle Hilfe auf Verkehrswegen''' gebräuchlich. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und THW wird in Sachsen durch einen Erlass des [[w:Sächsisches Staatsministerium des Innern|Sächsischen Staatsministerium des Innern]] von 1997 geregelt. | In Sachsen ist ebenfalls die Abkürzung SHV - '''Schnelle Hilfe auf Verkehrswegen''' gebräuchlich. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und THW wird in Sachsen durch einen Erlass des [[w:Sächsisches Staatsministerium des Innern|Sächsischen Staatsministerium des Innern]] von 1997 geregelt. | ||
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:''Es wird ferner gebeten, auf Antrag der THW-Ortsverbände diese bei der vorbereitenden Schulung der THW-Helfer für solche Einsätze durch geeignete Polizeibeamtinnen bzw. -beamte zu unterstützen.'' | :''Es wird ferner gebeten, auf Antrag der THW-Ortsverbände diese bei der vorbereitenden Schulung der THW-Helfer für solche Einsätze durch geeignete Polizeibeamtinnen bzw. -beamte zu unterstützen.'' | ||
<youtube v="pQwzhaFxoCc"/> | |||
[[Kategorie:Einsatz]] | [[Kategorie:Einsatz]] |