Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Jeder Kanal besitzt ein Unterband (UB) und ein Oberband (OB) und kann in den Betriebsarten Wechselsprechen (simplex) oder Gegensprechen (duplex) und bedingtes Gebensprechen betrieben werden; bei Wechselsprechen wird dabei nur ein Band des Kanals belegt, bei Gegensprechen der gesamte Kanal.
Jeder Kanal besitzt ein Unterband (UB) und ein Oberband (OB) und kann in den Betriebsarten Wechselsprechen (simplex) oder Gegensprechen (duplex) und bedingtes Gebensprechen betrieben werden; bei Wechselsprechen wird dabei nur ein Band des Kanals belegt, bei Gegensprechen der gesamte Kanal.


Neben diesen analogen Übertragungskanälen gibt es etwa seit dem Jahr 2000 Bemühungen, für die BOS in Deutschland ein digitales Bündelfunksystem auf des [[w:TETRA]] Standards einzuführen. Dazu wurde im April 2006 die Gründung der [[w:Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben|Bundesanstalt für den Digitalfunk]] durch die [[w:Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] beschlossen.
Neben diesen analogen Übertragungskanälen gibt es etwa seit dem Jahr 2000 Bemühungen, für die BOS in Deutschland ein digitales Bündelfunksystem auf des [[w:TETRA]] Standards einzuführen (das sogenannte Bundesdigital-BOS kurz BDBOS. Dazu wurde im April 2006 die Gründung der [[w:Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben|Bundesanstalt für den Digitalfunk]] durch die [[w:Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] beschlossen.
Seit Juni 2007 wird in vielen Großstädten ein Rumpfnetz durch den Betreiber EADS aufgebaut. Im Januar 2013 wurde die Funkrufnamenregelung für den den Digitalfunk überarbeitet.
Seit Juni 2007 wird in vielen Großstädten ein Rumpfnetz durch den Betreiber EADS aufgebaut. Im Januar 2013 wurde die [[Funkrufnamenregelung]] zur anpassung an den Digitalfunk überarbeitet.  


Für das 4m-Band wird es über die nächsten Jahre einen Bestandsschutz geben. Das 2m-Unterband soll auch in Zukunft für den Einsatzstellenfunk erhalten bleiben.
Für das 4m-Band wird es über die nächsten Jahre einen Bestandsschutz geben. Das 2m-Unterband soll auch in Zukunft für den Einsatzstellenfunk erhalten bleiben.
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