Fahrgenehmigung: Unterschied zwischen den Versionen

36 Bytes hinzugefügt ,  12. Mai 2008
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
[[Bild:thw-fahrgenehmigung_rueckseite.jpg|thumb|Rückseite]]
[[Bild:thw-fahrgenehmigung_rueckseite.jpg|thumb|Rückseite]]
Durch den Erhalt einer THW-'''Fahrgenehmigung''' und bestehen der [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
Durch den Erhalt einer THW-'''Fahrgenehmigung''' und bestehen der [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
8.083

Bearbeitungen