Du möchtest helfen ? |
gewusst wie ! |
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW. |
Bearbeiten von „Fahrgenehmigung“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[File:Thwfahrerlaubnis1.jpg|thumb|Vorderseite]] | [[File:Thwfahrerlaubnis1.jpg|thumb|Vorderseite]] | ||
[[File:Thwfahrerlaubnis2.jpg|thumb|Rückseite]] | [[File:Thwfahrerlaubnis2.jpg|thumb|Rückseite]] | ||
Durch | Durch bestehen der [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] und darauf folgendem Erhalt einer THW-'''Fahrgenehmigung''' ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen. | ||
Je nach Ausstellungszeitpunkt und [[ | Je nach Ausstellungszeitpunkt und [[Geschäftsstelle]] können diese Fahrgenehmigungen unterschiedlich aussehen. | ||
Die | Die Rechts abgebildete Fahrgenehmigung wird im [[:Kategorie:Geschäftsführerbereich Lübeck]] ausgestellt und Berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen wie [[PKW]], [[MTW]], [[MLW]], [[GKW]], [[LKW]] verschiedener Arten und aller Anhänger. Der Kraftfahrer muss jedoch zusätzlich auf jedes Fahrzeug eingewiesen werden. | ||
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] | [[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] |