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Bearbeiten von „Atemschutzüberwachung

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Atumschutzüberwachung<ref>THW-Dienstvorschrift 7 Stand: 01. Januar 2008</ref> auch ASÜ genannt ist für die Überwachung und die Protokolierung für alle [[Atemschutzgeräteträger]] zuständig.
== Atemschutzüberwachung* ==
Die FwDV 7 (Ausgabe 2002) fordert in ihrer aktuellen Fassung, dass bei jedem Atemschutzeinsatz und jeder Übung mit Isoliergeräten grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden muss. Diese dient als Unterstützung der Trupps bei der Kontrolle ihrer Behälterdrücke und zur Registrierung des Atemschutzeinsatzes.
* Atumschutzüberwachung auch ASÜ genannt ist für die Überwachung und die Protokolierung für alle [http://thwiki.org/t=Atemschutzger%C3%A4tetr%C3%A4ger Atemschutzgeräteträger]zuständig.
 
* Die FwDV 7 (Ausgabe 2002) fordert in ihrer aktuellen Fassung, dass bei jedem Atemschutzeinsatz und jeder Übung mit Isoliergeräten grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden muss. Diese dient als Unterstützung der Trupps bei der Kontrolle ihrer Behälterdrücke und zur Registrierung des Atemschutzeinsatzes.


Mindestens folgende Punkte müssen erfasst werden:
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* Beginn des Rückzuges
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Mit dem Formblatt „Atemschutzüberwachung“ können noch weitere Informationen erfasst werden.
Mit dem Formblatt „Atemschutzüberwachung“ können noch weitere Informationen erfasst
werden.


* Die Einsatzstelle kann vermerkt werden. Die Verantwortliche / der Verantwortliche für die Atemschutzüberwachung muss erfasst werden. Dies ist nicht die Einsatzkraft, welche die Trupps mitverantwortlich überwacht sondern die zuständige Führungskraft. Diese kann die Überwachung delegieren, bleibt jedoch hauptverantwortlich. Im Vordruck ist jeder Trupp mit bis zu vier Einsatzkräften vorgesehen, von denen einer pro Trupp als Truppführerin / Truppführer festzulegen ist. Jeder Vordruck enthält den Platz für zwei Einsatztrupps und einen Sicherheitstrupp.
* Die Einsatzstelle kann vermerkt werden. Die Verantwortliche / der Verantwortliche für die Atemschutzüberwachung muss erfasst werden. Dies ist nicht die Einsatzkraft, welche die Trupps mitverantwortlich überwacht sondern die zuständige Führungskraft. Diese kann die
Überwachung delegieren, bleibt jedoch hauptverantwortlich. Im Vordruck ist jeder Trupp mit bis zu vier Einsatzkräften vorgesehen, von denen einer pro Trupp als Truppführerin / Truppführer festzulegen ist. Jeder Vordruck enthält den Platz für zwei Einsatztrupps und einen Sicherheitstrupp.


* Die Kräfte werden mit Namen, Ortsverband (OV) sowie der Nummer des Pressluftatmers in die vorgesehenen Felder eingetragen. Der Funkrufname wird in der Überschriftzeile des Trupps vermerkt.
* Die Kräfte werden mit Namen, Ortsverband (OV) sowie der Nummer des Pressluftatmers in die vorgesehenen Felder eingetragen. Der Funkrufname wird in der Überschriftzeile des Trupps vermerkt.
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* Jedoch müssen mindestens die Namen der Atemschutzgeräteträgerinnen / der Atemschutzgeräteträger, das Datum und die Einsatzstelle, die Geräteart sowie die Einsatzdauer für die Dokumentation im Atemschutznachweis erhalten werden.
* Jedoch müssen mindestens die Namen der Atemschutzgeräteträgerinnen / der Atemschutzgeräteträger, das Datum und die Einsatzstelle, die Geräteart sowie die Einsatzdauer für die Dokumentation im Atemschutznachweis erhalten werden.
* Quelle THW-Dienstvorschrift 7 Stand: 01. Januar 2008
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