Die Althelfer im THW sind meist Helfer die die Altersgrenze von 65 Jahren überschritten haben und damit nicht mehr am aktiven Dienst teilnehmen dürfen.

Althelfer kann somit werden, wer als aktiver Helfer im THW mitgewirkt hat und dem THW kameradschaftlich verbunden bleiben möchte. Der Übergang vom aktiven zum Althelfer erfolgt auf Antrag. Weiterhin unterliegen die Althelfer weiter der Wehrüberwachung, werden aber nicht mehr zum Grundwehrdienst heran gezogen, wenn sie ihre Mindestverpflichtungszeit abgeleistet haben. Sie nehmen nicht mehr am aktivem Dienst teil, kommen aber mit ihrem Einverständnis weiter zu Einsätzen, insbesondere auch bei Auslandseinsätzen, herangezogen werden, sofern sie körperlich noch geeignet sind.