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Wehrdienst: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gültigkeit des verpflichtenden Dienstes endet mit dem 30. Juni 2011.
Die Gültigkeit des verpflichtenden Dienstes endet mit dem 30. Juni 2011.


Das bedeutet, das Helfer die Ihren Wehrersatzdienst beim THW (u.a. Organisationen) abgeleistet haben, diese ab dem 1. Juli nicht mehr wahrnehmen können<ref>http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=369</ref>.
Das bedeutet, das [[Helfer]] die Ihren Wehrersatzdienst beim THW (u.a. Organisationen) abgeleistet haben, diese ab dem 1. Juli nicht mehr wahrnehmen können<ref>http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=369</ref>.


Verpflichtungen die z.B. durch die Unterstützung beim Erwerb eines Führerscheines eingegangen sind, sind weiterhin gültig.
Verpflichtungen die z.B. durch die Unterstützung beim Erwerb eines Führerscheines eingegangen sind, sind weiterhin gültig.

Version vom 21. Juli 2016, 22:37 Uhr

Bundeswehr G36.jpg

Die Gültigkeit des verpflichtenden Dienstes endet mit dem 30. Juni 2011.

Das bedeutet, das Helfer die Ihren Wehrersatzdienst beim THW (u.a. Organisationen) abgeleistet haben, diese ab dem 1. Juli nicht mehr wahrnehmen können[1].

Verpflichtungen die z.B. durch die Unterstützung beim Erwerb eines Führerscheines eingegangen sind, sind weiterhin gültig.

Referenz