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Warndreieck

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Das Warndreieck wird zur Absicherung von Unfall- oder Gefahrenstellen verwendet. Laut § 53 a StVZO muß jedes mehrspurige Fahrzeug ein Warndreieck mitführen.

Das Warndreieck besteht aus drei rot rückstrahlenden Balken und einem standsicheren Fuß.


Verwendung [Bearbeiten]

Zur Absicherung einer Unfall- oder Gefahrenstelle im Straßenverkehr wird das Warndreieck am Fahrbahnrand aufgestellt.

   * Dazu entnimmt man das Warndreieck außerhalb der Gefahrenzone seiner Verpackung und entfaltet es vollständig. Um zu verhindern, dass man es später vergisst,   sollte man die Verpackung auf den Fahrersitz legen.
   * Nun geht man, das Warndreieck vor sich tragend, am äußersten Rand oder neben der Fahrbahn (wenn vorhanden: hinter einer Leitplanke) dem Verkehr entgegen. Hierbei ist eine Warnweste zu tragen.
   * Die nötige Entfernung zur Unfall- oder Gefahrenstelle ergibt sich aus der Geschwindigkeit des Verkehrs und den örtlichen Gegebenheiten (vor/hinter Kuppen, Senken und Kurven). Mindestens soll jedoch ein Abstand von 200m zur Gefahrenstelle eingehalten werden.
        
      

Tips:

   * Hilfreich ist es, dabei auf Autobahnen den Abstand der Leitpfosten (Abstand je 50 m) zu zählen.
   * Auf Schnellstraßen und Autobahnen kann es sinnvoll sein, zur Überbrückung des Abstandes zur Unfall- oder Pannenstelle ein zweites Warndreieck einzusetzen.
   * Sobald ein weiteres Warndreieck zur Verfügung steht, sollte bei Straßen mit Gegenverkehr auch dieser entsprechend gewarnt werden.
   * Bei der Rückkehr zur Unfall- oder Pannenstelle sollte man wieder am äußersten Rand oder neben der Fahrbahn gehen.