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Kraftfahrer: Unterschied zwischen den Versionen

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*Kraftfahrer BE (für [[Fahrzeug]]e bis 3,5t mit Anhänger, z.B. [[Unimog]], [[PKW]])
*Kraftfahrer BE (für [[Fahrzeug]]e bis 3,5t mit Anhänger, z.B. [[Unimog]], [[PKW]])
*Kraftfahrer CE (für LKW mit Anhänger, z.B. [[Gerätekraftwagen]])
*Kraftfahrer CE (für LKW mit Anhänger, z.B. [[Gerätekraftwagen]])
*Kraftfahrer CE GGVSE/ADR (für LKW mit Anhänger und Gefahrstoffen, z.B. Unimog mit [[Dieseltank]]]]
*Kraftfahrer CE GGVSE/ADR (für LKW mit Anhänger und Gefahrstoffen, z.B. Unimog mit [[Dieseltank]])
*Kraftfahrer [[Hägglunds]] (für Schwimmfähiges Kettenfahrzeug)
*Kraftfahrer [[Hägglunds]] (für Schwimmfähiges Kettenfahrzeug)



Version vom 6. November 2009, 16:55 Uhr

Abzeichen für Sonderausbildung: Kraftfahrer

Allgemein

Der Kraftfahrer ist eine Zusatzfunktion im Technischen Zug und ist für die Einsatzfähigkeit des ihm zugeteilten Einsatzfahrzeuges zuständig. Laut Stärke- und Ausstattungsnachweisung gibt es verschiedenen Arten von Kraftfahrern:

  • Kraftfahrer BE (für Fahrzeuge bis 3,5t mit Anhänger, z.B. Unimog, PKW)
  • Kraftfahrer CE (für LKW mit Anhänger, z.B. Gerätekraftwagen)
  • Kraftfahrer CE GGVSE/ADR (für LKW mit Anhänger und Gefahrstoffen, z.B. Unimog mit Dieseltank)
  • Kraftfahrer Hägglunds (für Schwimmfähiges Kettenfahrzeug)

Aufgaben

Der Kraftfahrer hat:

  1. das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
    • das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
    • Schäden und Verluste zu melden.
    • auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
  2. auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
  3. technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
  4. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.

Qualifikation

  1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
  2. Führerschein entsprechend der Klasse des zu führenden Fahrzeuges
  3. Basisausbildung I & III (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen)
  4. Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 1
  5. Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 2 (nur Kraftfahrer C1 und höher)
  6. jährliche Teilnahme an der Kraftfahrerbelehrung

Sonderregelung

Eine aber noch nicht verabschiedenete Regelung, würde das Führen von 4,25t Fahrzeuge mit der Klasse B zulässig machen. '"`UNIQ--youtube-00000000-QINU`"'

Funktionen im Technischen Zug
align="center" Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
align="center" ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant