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Gefahrgut

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MLW II mit Gefahrgutkennzeichnung

Bei Gefahrgut spricht man von Gefahrstoffen die sich im Transport im öffentlichen Verkehr befinden.

Das THW ist in der Lage Gefahrgut zu Bergen und auch zu transportieren.

Kraftfahrer mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung Kraftfahrer GGVS / ADR

Offensichtliches Gefahrgut das bei THW transportiert wird, sind Diesel für die Versorgung der Einheiten im Einsatz und Sprengstoff für die Fachgruppe Sprengen. Jedoch gelten auch die Kanister mit Betriebsmitteln für eine Motorsäge, Druckflaschen für das Brennschneidgerät und auch die Druckluftflaschen der Atemschutzgeräte als Gefahrgut. Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, aktuelle Beförderungspapiere mitzuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern.

Bei Einsätzen mit Gefahrgut bzw. Gefahrstoffen orientieren sich die Helfer die GAMS-Regel.

Weblinks

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