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Delegierter (Jugend): Unterschied zwischen den Versionen

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== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
Als ''Delegierter'' sollte man an den Sitzungen, speziell des [[Landesjugendausschuss]]es auch teilnehmen wollen und können. Man kann sich nach THW-Jugend-Satzung auch von einem Stellvertreter vertreten lassen, wenn man verhindert sein sollte. Sehr traurig ist, dass zu den Ausschüssen oft nicht alle ''Delegierte''n kommen können. So zum Beispiel auf dem [[Landesjugendausschuss]] Hessen 2006, auf dem eine neue Satzung nicht beschlossen werden konnte, da am Haupttermin und am daraufhin festgelegten Ersatztermin nicht genügend Delegierte anwesend waren.
Als ''Delegierter'' sollte man an den Sitzungen, speziell des [[Landesjugendausschuss]]es auch teilnehmen wollen und können. Man kann sich nach THW-Jugend-Satzung auch von einem Stellvertreter vertreten lassen, wenn man verhindert sein sollte.

Version vom 10. Juni 2006, 00:45 Uhr

Der Delegierte einer Jugendgruppe hat die Aufgabe, die Jugendgruppe auf Landesebene beim Landesjugendausschuss zu vertreten.

Voraussetzungen

Viele Voraussetzungen braucht man nicht, um Delegierter zu werden. Natürlich muss man sich von den Mitgliedern der eigenen Jugendgruppe wählen lassen. Auch sollte man sich ein bisschen mit "THW-Politik" auskennen und sich auch für die Inhalte der Tagesordnung interessieren.

Aufgaben

Als Delegierter sollte man an den Sitzungen, speziell des Landesjugendausschusses auch teilnehmen wollen und können. Man kann sich nach THW-Jugend-Satzung auch von einem Stellvertreter vertreten lassen, wenn man verhindert sein sollte.