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Betriebsabwicklung Sprechfunk: Unterschied zwischen den Versionen

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== Verkehrsabwicklung ==
== Verkehrsabwicklung ==
=== Grundsätze der Sprechfunkverkehrsabwicklung (Funkdisziplin) ===
* Kurzfassen
* Füllwörter und Höflichkeitsfloskeln weglassen
* Abkürzungen vermeiden
* Eigennamen, schwer verständliche Worte, Ortsnamen u.Ä. buchstabieren
* Bei mitschreibende Gegenstelle langsam sprechen
* Personennamen und Amtsbezeichnungen vermeiden
* Teilnehmende am Sprechfunk immer Siezen


== Funkrufnamenregelung ==
== Funkrufnamenregelung ==

Aktuelle Version vom 30. Januar 2023, 21:42 Uhr

Grundlage für die Abwicklung des Sprechfunks im THW ist die THW DV 1-820 (Dienstvorschrift für den Digitalfunk BOS in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk).

Um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten, gibt es eine Reihe von Regelungen zur Betriebssprache, zur Verkehrsabwicklung (u.a. Funkdisziplin) und eine Funkrufnamenregelung

Betriebsprache[Bearbeiten]

Betriebsworte[Bearbeiten]

Betriebsworte sind kurze prägnante Worte oder Wortkombination, die bestimmte Formulierungen über den Sprachfernmeldeverkehr erleichtern. In Teilen gehören sie zur Funktdisziplin.

Buchstabieren & Zählen (Taschenkarte Sprechfunk)[Bearbeiten]

Aufgrund von Störgeräuschen kann es beim Buchstabieren oder der Übermittlung von Zahlen zu Missverständnissen kommen (z.B N/M; zwei/drei). Daher wird im THW die in der DIN 5009 festgelegte Buchstabiertafel verwendet. Ebenso gibt es Festlegungen für die verwendeten Ziffern.

Verkehrsabwicklung[Bearbeiten]

Grundsätze der Sprechfunkverkehrsabwicklung (Funkdisziplin)[Bearbeiten]

  • Kurzfassen
  • Füllwörter und Höflichkeitsfloskeln weglassen
  • Abkürzungen vermeiden
  • Eigennamen, schwer verständliche Worte, Ortsnamen u.Ä. buchstabieren
  • Bei mitschreibende Gegenstelle langsam sprechen
  • Personennamen und Amtsbezeichnungen vermeiden
  • Teilnehmende am Sprechfunk immer Siezen

Funkrufnamenregelung[Bearbeiten]

Die Funk-Rufnamen-Regelung [FuRnR] des THW ist für das gesamte THW verbindlich. Ausgenommen ist der Sprechfunkverkehr im Binnen- und See- Funkverkehr (UKW-Sprechfunk im Schiffsverkehr). Durch diese Regelungen werden die Einheitlichkeit der Funk-Rufnamen und die taktische Erkennbarkeit von THW-Einheiten, -Teileinheiten, -Führungsstellen, - Fahrzeugen und -Personen im Sprechfunk THW-intern und mit Dritten gewährleistet. Jede THW-Einheit, -Teileinheit, Feststation, jedes Fahrzeug und jede Führungskraft sind gemäß der FuRnR verbindlich zu benennen.

Quellen/Literatur[Bearbeiten]

  • Funk-Rufnamen-Regelung des THW, Stand 12.10.2021
  • Handbuch Sprechfunk im THW, Stand Oktober 2020
  • Taschenkarte Sprechfunk, Stand Dezember 2019