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Bereichsausbildung Kraftfahrwesen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:fahrzeug_wird_eingewiesen.jpg|thumb|Das Zusammenspiel zwischen Fahrzeugführer und Einweiser muss so gut sein, das der Fahrzeugführer das Fahrzeug nur über Anweisungen durch den Einweisen steuern kann.
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Zur Erschwerung sind in diesem Beispiel die Spiegel des Fahrzeuges verhängt.]]
Zur Erschwerung sind in diesem Beispiel die Spiegel des Fahrzeuges verhängt.]]
Durch bestehen der '''Bereichsausbildung Kraftfahrwesen''' und dem Erhalt einer THW-[[Fahrgenehmigung]] ist der [[Helfer]], unter Berücksichtigung seiner zivilen [[w:F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis|Führerscheines]], berechtigt THW eigene [[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeuge]] im Auftrag des THW zu führen.
Durch Bestehen der '''Bereichsausbildung Kraftfahrwesen''' und den Erhalt einer THW-[[Fahrgenehmigung]] ist der [[Helfer]], unter Berücksichtigung seines zivilen [[w:F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis|Führerscheines]], berechtigt THW-[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeuge]] im Auftrag des THW zu führen.


Zur Klassifizierung der Fahrzeuge, nutzt das THW nutzt [[w:Führerschein_und_Fahrerlaubnis#EU-Fahrerlaubnisklassen|EU-Fahrerlaubnisklassen]].
Zur Klassifizierung der Fahrzeuge nutzt das THW die [[w:Führerschein_und_Fahrerlaubnis#EU-Fahrerlaubnisklassen|EU-Fahrerlaubnisklassen]].


Die [[Bereichsausbildung]] besteht aus zwei Teilen:
Die [[Bereichsausbildung]] besteht aus zwei Teilen:


==Inhalt Teil 1==
==Inhalt Teil 1==
[[Bild:Mercedes-g.jpg|thumb|[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] des THW das der Klasse B entspricht]]
[[Bild:Mercedes-g.jpg|thumb|[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] des THW, das der Klasse B entspricht]]
[[Bild:Mlw1 neuer.jpg|thumb|[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] [[MLW]] des THW das der Klasse C1 entspricht]]
[[Bild:Mlw1 neuer.jpg|thumb|[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] ([[MLW]]) des THW, das der Klasse C1 entspricht]]
Dauer 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B
Dauer: 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B


*Theorie:
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**Inhalt der [[w:StVO]] und [[w:StVZO]]
**Inhalt der [[w:StVO]] und [[w:StVZO]]
**Anwendung von [[Fahrtenbuch]] und [[Schadensmeldung]]
**Anwendung von [[Fahrtenbuch]] und [[Schadensmeldung]]
**Wege und Sonderrechte laut [[w:StVO]]
**Sonderrechte und Wegerecht laut [[w:StVO]]
**Sicherheitsbestimmungen
**Sicherheitsbestimmungen
**Ausführen der Arbeiten gemäß [[MatE]] OV am Kfz
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==Inhalt Teil 2==
==Inhalt Teil 2==
[[Bild:Gkw1 dresden.jpg|thumb|[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] des THW das der Klasse C entspricht]]
[[Bild:Gkw1 dresden.jpg|thumb|[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] des THW, das der Klasse C entspricht]]
Ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C1 und höher.
Ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C1 und höher.
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==Führerschein==
==Führerschein==
Je nach Bedarf der [[Ortsverband|Ortsverbände]] ist es Helfern in rücksprache mit dem [[Geschäftsführerbereich]] und [[Landesverband]] möglich mit Hilfe des THWs einen Zivilen Führerschein für die Klasse CE zu erwerben. Das THW übernimmt dabei in der Regel die Kosten für Minimale Ausbildung.
Ist in einem [[Ortsverband]] der Bedarf an LKW-Kraftfahrern nicht durch Helfer mit vorhandenem Führerschein CE zu decken, kann auch über das THW ein Führerschein der Klasse CE erworben werden. Das THW übernimmt dabei in der Regel die Kosten für die minimale Ausbildung. Sollte der Helfer mehrere Anläufe für eine Prüfung benötigen oder mehr als eine bestimmte Anzahl Fahrstunden in Anspruch nehmen, muss sich der Helfer an den Kosten beteiligen. Voraussetzung für die (Teil-) Finanzierung durch das THW ist auch, dass sich der Helfer verpflichtet, dem THW ab Erhalt des Führerscheines für fünf Jahre als [[Kraftfahrer]] zur Verfügung zu stehen.  
Sollte der Helfer mehrere Anläufe für eine Prüfung benötigen oder mehr Fahrstunden als das Gesetzliche Minimum in Anspruch nehmen, muss sich der Helfer an den Kosten beteiligen.
Als Gegenleistung muss sich der Helfer für 5 Jahre ab Erhalt des Führerscheins für das THW verpflichten. Bereits geleistete Jahre werden dabei nicht berücksichtigt.


[[Kategorie:Ausbildung]]
[[Kategorie:Ausbildung]]

Version vom 5. November 2008, 12:03 Uhr

Datei:Fahrzeug wird eingewiesen.jpg
Das Zusammenspiel zwischen Fahrzeugführer und Einweiser muss so gut sein, das der Fahrzeugführer das Fahrzeug nur über Anweisungen durch den Einweisen steuern kann. Zur Erschwerung sind in diesem Beispiel die Spiegel des Fahrzeuges verhängt.

Durch Bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen und den Erhalt einer THW-Fahrgenehmigung ist der Helfer, unter Berücksichtigung seines zivilen Führerscheines, berechtigt THW-Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.

Zur Klassifizierung der Fahrzeuge nutzt das THW die EU-Fahrerlaubnisklassen.

Die Bereichsausbildung besteht aus zwei Teilen:

Inhalt Teil 1

Datei:Mercedes-g.jpg
Fahrzeug des THW, das der Klasse B entspricht
Datei:Mlw1 neuer.jpg
Fahrzeug (MLW) des THW, das der Klasse C1 entspricht

Dauer: 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B

Inhalt Teil 2

Fahrzeug des THW, das der Klasse C entspricht

Ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C1 und höher.

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Führerschein

Ist in einem Ortsverband der Bedarf an LKW-Kraftfahrern nicht durch Helfer mit vorhandenem Führerschein CE zu decken, kann auch über das THW ein Führerschein der Klasse CE erworben werden. Das THW übernimmt dabei in der Regel die Kosten für die minimale Ausbildung. Sollte der Helfer mehrere Anläufe für eine Prüfung benötigen oder mehr als eine bestimmte Anzahl Fahrstunden in Anspruch nehmen, muss sich der Helfer an den Kosten beteiligen. Voraussetzung für die (Teil-) Finanzierung durch das THW ist auch, dass sich der Helfer verpflichtet, dem THW ab Erhalt des Führerscheines für fünf Jahre als Kraftfahrer zur Verfügung zu stehen.