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Bediener Motorsäge: Unterschied zwischen den Versionen

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(Anfang Quelle: GUV-I 8624)
 
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Als '''Kettensägenführer(in)''', umgangssprachlich auch '''''Motorsägenführer(in)''''', wird eine Person bezeichnet, die durch ihre Ausbildung dazu befähigt ist, eine Kettensäge einzusetzen.
Als '''Kettensägenführer(in)''', umgangssprachlich auch '''''Motorsägenführer(in)''''', wird eine Person bezeichnet, die durch ihre [[Ausbildung]] dazu befähigt ist, eine [[Kettensäge]] einzusetzen.


== Rechtliche Grundlage ==
== Rechtliche Grundlage ==
In der GUV-I 8624 der Gesetzlichen Unfallversicherung sind insgesamt 6 Module aufgeführt, die man zum Erlernen des Umgangs mit einer Kettensäge belegen kann:
In der GUV-I 8624 der [[Gesetzliche Unfallversichung|Gesetzlichen Unfallversicherung]] sind insgesamt 6 Module aufgeführt, die man zum Erlernen des [[Holzbearbeitung|Umgangs mit einer Kettensäge]] belegen kann:
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  |'''Modul'''
  |'''Modul'''

Version vom 8. Februar 2009, 14:15 Uhr

Als Kettensägenführer(in), umgangssprachlich auch Motorsägenführer(in), wird eine Person bezeichnet, die durch ihre Ausbildung dazu befähigt ist, eine Kettensäge einzusetzen.

Rechtliche Grundlage

In der GUV-I 8624 der Gesetzlichen Unfallversicherung sind insgesamt 6 Module aufgeführt, die man zum Erlernen des Umgangs mit einer Kettensäge belegen kann:

Modul Themenbereiche
1 Grundkenntnisse
2 Sägen am liegenden Holz, einschließlich der Bearbeitung von Holz in Spannung
3 Fällen und Entasten von Bäumen
4 Arbeiten im Sturm und Bruchholz
5 Arbeit mit der Motorsäge in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern
6 Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik

Obligatorisch für einen Kettensägenführer ist der Besuch der Module 1 und 2. Die Module 3, 4 und 5 sind Aufbaukurse die je nach Anforderung des Tätigkeitsbereiches gewählt werden können. Modul 6 gilt als Sonderausbildung.

Weblinks