Geschlossener Verband

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Nach §27 StVO können Fahrzeug Kollonen die als geschlossener Verband erkenntlich sind unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein einziges Fahrzeug verhalten. Dies bedeutet auch ohne in Anspruchnahme von Wegerecht, können wenn das erste Fahrzeug bei Grün in eine Ampel einfährt die übrigen folgen auch wenn die Ampel umspringt.

Der Konvoi muß als solcher zu erkennen sein, dies wird im THW durch blaue Flaggen an allen Fahrzeugen sowie eine grüne für das Schließende erreicht.