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Höhenrettung

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Die permanent vorhandene Absturzgefahr während des Einsatzes bestimmt die Charakteristik des Aufgabengebietes einer Höhenrettungsgruppe. Wenn im innerstädtischen oder außerstädtischen Bereich zur Personenrettung von Gebäuden, Dächern, Kaminen, Türmen usw. die herkömmlichen Rettungsmittel der verschiedenen Hilfsorganisationen, wie tragbare Leitern, Drehleitern, Hubrettungsbühnen und Sprungretter ihre Grenzen erreicht haben, kommen die speziell ausgebildeten Kräfte der Höhenrettung mit ihrer entsprechenden Ausrüstung zum Einsatz.

Höhenrettung beschränkt sich jedoch nicht nur auf Höhe, sondern beinhaltet auch Rettungen aus der Tiefe, wie Brunnen, Silos, Gruben, Schächte usw. sowie die Rettung aus unwegsamen schwerem Gelände.

Das Aufgabengebiet einer Höhenrettungsgruppe teilt sich in vier Schwerpunkte auf:

  1. Rettung von Personen aus großen Höhen und Tiefen: Kräne, Baugerüste, Kamine, Gittermasten, Mobilfunkmasten, Windkraftanlagen oder Baugruben, Silos, Schächte, Tanks, Brunnen usw.
  2. Tierrettung oder die Bergung von Leichen oder Gegenständen aus den oben genannten Bereichen.
  3. Technische Hilfeleistung an exponierten Stellen: Während oder nach einem Sturm an Baugerüsten, Dächern, aber auch das Absichern von Kräften der Feuerwehr bei Nachlöscharbeiten nach Bränden in Bereichen mit erhöhter Absturzgefahr.
  4. Spezielle Aufgaben in Höhen und Tiefen: Arbeiten mit Seilunterstützung an sehr schwer zugänglichen Stellen, bei denen freies Hängen im Seil erforderlich ist, sichern von Einsatzkräften anderer Hilfsorganisationen an exponierten Einsatzstellen, sichern von Notärzten an Einsatzstellen in großen Höhen und Tiefen, Einstieg in eine Wohnung über das Dach oder den Balkon in großen Höhen. Medizinische Erstversorgung an schwer zugänglichen Stellen durch Rettungsassistenten der Höhenrettungsgruppe.