Vorstieg

Version vom 19. November 2008, 17:58 Uhr von Gero Grau (Diskussion | Beiträge)
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Zweck

Diese Arbeitsanweisung regelt das Arbeiten und den Vorstieg im Absturzgefährdeten Bereich.

Geltungsbereich

Begriffe

  • Vorstieg - Vordringen in einen absturzgefährdeten Bereich.

Verantwortlichkeiten

  • Der Gesicherte ist für den ordnungsgemäßen Sitz der Ausstattung und Knoten verantwortlich.

Beschreibung

  1. Der Vorsteiger legt einen Auffanggurt an. Er wird dabei von einem weiteren Helfer kontroliert.
  2. Der Vorsteiger nimmt Y-Verbinder, Mastsicherung, Sicherheitsseil, Kantenschutz und Bandschlinge mit.
  3. Er beginnt mit dem Aufstieg und sichert sich dabei mit dem Y-Verbinder.
  4. Im horizontalen Vorstieg legt er nun Zwischensicherungen.
  5. Oben angekommen, sichert er sich mit der Mastsicherung.
  6. Dann befestigt er mit dem Kantenschutz und den Bandschlinge das Sicherheitsseil.
  7. Unten oder bei horizontalen Vorstieg am Ende wird das Sicherheitsseil festgelegt.
  8. Nun können weitere Helfer am Falldämpfer aufsteigen.

Mitgeltende Unterlagen

  • GUV R 199
  • GUV R 198

Anlagen

Sicherungssystem