Ladekranführer

Version vom 24. März 2009, 18:54 Uhr von Hofi (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Allgemein== Der '''Ladekranführer''' ist für die Bedienung des Ladekrans verantwortlich. ==Aufgaben== Der Ladekranführer hat: # den Ladekran gemäß gelt...“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Allgemein

Der Ladekranführer ist für die Bedienung des Ladekrans verantwortlich.

Aufgaben

Der Ladekranführer hat:

  1. den Ladekran gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
  2. den Ladekran auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen.
    • Schäden und Verluste hat er zu melden.
    • Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
    • Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten.
  3. den Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.


Qualifikation

  1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
  2. Fahrerlaubnis der Klasse CE bzw. II
  3. Basisausbildung I
  4. Bereichsausbildung Kf, Teil 1
  5. Bereichsausbildung Kraftfahrer, Teil 2
  6. Basisausbildung III Ladekranführer für Krane über 300 kNm Hubmoment
  7. Jährliche Belehrung
Funktionen im Technischen Zug
  Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
  ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant