Gabelstaplerfahrer

AllgemeinBearbeiten

Der Gabelstaplerfahrer ist für die Einsatzfähigkeit des Gabelstaplers verantwortlich.

 
Geländegabelstapler

AufgabenBearbeiten

Der Staplerfahrer hat:

  1. den Gabelstapler gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
  2. den Gabelstapler auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen.
    • Schäden und Verluste hat er zu melden.
    • Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
    • Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten.
  3. den Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
  4. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.


QualifikationBearbeiten

  1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
  2. Grundausbildung
  3. Bereichsausbildung Kf, Teil 1
  4. Modul Mitnahmestapler

EinheitenBearbeiten

Fachgruppe Ölschaden


Funktionen im Technischen Zug
  Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
  ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant