Befähigte Person: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''befähigte Person''' ist in der Lage, Ausstattung des Ortsverbandes nach den geltenden Vorschriften zu prüfen. Sie stellt damit sicher, dass die Einsatzkräfte sich keiner unnötigen Gefahr aussetzen, die von unzulässiger oder fehlerhafter Ausstattung ausgehen könnte.
Eine '''befähigte Person''' (früher Sachkundiger) ist in der Lage, Ausstattung des Ortsverbandes nach den geltenden Vorschriften zu prüfen. Sie stellt damit sicher, dass die Einsatzkräfte sich keiner unnötigen Gefahr aussetzen, die von unzulässiger oder fehlerhafter Ausstattung ausgehen könnte.


== Befähigte Person – Elektro (BP-E) ==
== Befähigte Person – Elektro (BP-E) ==
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