Ausbildungsbeauftragter

Version vom 8. September 2006, 13:10 Uhr von Marco Broscheit (Diskussion | Beiträge) (Lehrgänge und Prüfungen)
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Dienststellungskennzeichen des AB

Aufgaben

Der Ausbildungsbeauftragte, ein Mitglied des OV-Stabs, ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Ortsverband zuständig. Außerdem ist er für die Grundausbildung verantwortlich. Bei der Standortausbildung legt er den Ausbildungsschwerpunkt fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit der Geschäftsstelle ab. Die Berufung des Ausbildungsbeauftragten erfolgt auf Antrag des Ortsbeauftragen schriftlich mit Urkunde durch den Geschäftsführer.


Qualifikation

persönliche Voraussetzungen

Die Funktion des Ausbildungsbeauftragten erfordert Kenntnisse in der Menschenführung, besonders auf gutes Einfühlungsvermögen und ausgewogenes Urteilsvermögen wird Wert gelegt, als auch technisches Verständnis.

Lehrgänge und Prüfungen

  • Basisausbildung I
  • Basisausbildung II beliebiger FGr alternativ: Fachkunde für UFü/Ausb
  • Modul: Ausbildungslehre
  • Modul: THWin für OV Stab
  • Modul: Stressbewältigung
  • Modul: Präsentation
  • Modul: Managegementtechniken



Funktionen im Ortsverband (außer Einheiten)
  Ortsbeauftragter | stellvertretender Ortsbeauftragter | Fachberater
Ausbildungsbeauftragter | Verwaltungsbeauftragter | Ortsjugendbeauftragter | Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
Schirrmeister | Koch | Leiter THW-Führungsstelle | Kraftfahrer | Sprechfunker | Baufachberater | Helfersprecher
Ausbilder und Prüfer Grundausbildung | Prüfungsleiter Grundausbildung | Sicherheitsbeauftragter | SvP-Gefahrengut
Befähigte Person | Psychosoziale Fachkraft | THW-Peer | Atemschutz-Gerätewart | Bereichsausbilder | IT-Betreuer