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Aufbau von Beleuchtung: Unterschied zwischen den Versionen

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===Zweck===
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Der Aufbau von netzabhängiger [[Beleuchtung]]
Der Aufbau von netzabhängiger [[Beleuchtung]] nach [[STAN]] der [[Bergungsgruppe]]n.
===Geltungsbereich===
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===Begriffe===
===Begriffe===
Der Aufbau der Beleuchtung wird von mindestens 2 [[Helfer]]n durchgeführt, im folgenden Helfer 1 und 2 genannt.
===Verantwortlichkeiten===
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===Beschreibung===
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====Grundsätze====
====Grundsätze====
* beim Geländeausleuchten mit Hilfe der [[Flutlichtstrahler]] ist darauf zu achten, dass keine dunklen Bereiche zwischen den Lichtkegeln entstehen. Durch den Kontrast zur beleuchteten Fläche wäre der Schatten sonst nicht mehr einsehbar.
* Beleuchtung so aufbauen, dass Sie die Kräfte möglichst wenig blendet.
* Kupplungen der Kabelleitungen auf einem sauberen und trockenen Untergrund (am besten [[Gummimatte]] oder [[Unterlegholz]] ablegen.
* Bei der Kabelführung darauf Achten das keine Stolperfallen entstehen.
* Kabel von der [[Kabeltrommel]] vollständig abtrommeln.
* Batterie oder Akkubetriebene Geräte sind nach dem Gebrauch wieder aufzuladen und erst anschließend für den nächsten Einsatz zu verlasten.
* Batterie oder Akkubetriebene Geräte sind nach dem Gebrauch wieder aufzuladen und erst anschließend für den nächsten Einsatz zu verlasten.
* beim Geländeausleuchten mit Hilfe der [[Flutlichtstrahler]] ist darauf zu achten das keine dunklen Bereiche zwischen den Lichtkegeln befinden. Durch den Kontrast zur beleuchteten Fläche währe der Schatten sonst nicht mehr einsehbar.
 
* Beleuchtung so Aufbauen das Sie die Kräfte möglichst wenig Blendet.
====Abfolge====
* Kupplungen der Kabelleitungen auf einem sauberen und trockenen Untergrund (am besten Gummimatte oder [[Unterlegholz]] ablegen.
# Helfer 1 trägt das erste Stativ zu seinem vorgesehenen Einsatzort, Helfer 2 den Flutlichtstrahler sowie die [[Abspannleine]]n. Gemeinsam stecken sie den Flutlichtstrahler auf.
* Bei der Kabelführung darauf achten das keine Stolperfallen entstehen.
# Helfer 1 hängt die Abspannleinen ein und fährt das Stativ aus.
# Helfer 2 stellt die Stromversorgung durch [[Kabeltrommel]]n oder [[Verlängerungskabel]] sicher.
# Helfer 2 führt dabei das Anschlusskabel mit einem [[Kopfschlag]] um das Ende des Statives und steckt den Stecker ein.
# Helfer 1 schließt den Flutlichtstrahler an das Netz oder den [[Stromerzeuger]] an.
# Aufbau des zweiten Statives wie beim ersten Stativ.
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===Mitgeltende Unterlagen===
===Mitgeltende Unterlagen===

Version vom 21. September 2008, 13:06 Uhr

Zweck

Der Aufbau von netzabhängiger Beleuchtung nach STAN der Bergungsgruppen.

Geltungsbereich

Begriffe

Der Aufbau der Beleuchtung wird von mindestens 2 Helfern durchgeführt, im folgenden Helfer 1 und 2 genannt.

Verantwortlichkeiten

Beschreibung

Grundsätze

  • beim Geländeausleuchten mit Hilfe der Flutlichtstrahler ist darauf zu achten, dass keine dunklen Bereiche zwischen den Lichtkegeln entstehen. Durch den Kontrast zur beleuchteten Fläche wäre der Schatten sonst nicht mehr einsehbar.
  • Beleuchtung so aufbauen, dass Sie die Kräfte möglichst wenig blendet.
  • Kupplungen der Kabelleitungen auf einem sauberen und trockenen Untergrund (am besten Gummimatte oder Unterlegholz ablegen.
  • Bei der Kabelführung darauf Achten das keine Stolperfallen entstehen.
  • Kabel von der Kabeltrommel vollständig abtrommeln.
  • Batterie oder Akkubetriebene Geräte sind nach dem Gebrauch wieder aufzuladen und erst anschließend für den nächsten Einsatz zu verlasten.

Abfolge

  1. Helfer 1 trägt das erste Stativ zu seinem vorgesehenen Einsatzort, Helfer 2 den Flutlichtstrahler sowie die Abspannleinen. Gemeinsam stecken sie den Flutlichtstrahler auf.
  2. Helfer 1 hängt die Abspannleinen ein und fährt das Stativ aus.
  3. Helfer 2 stellt die Stromversorgung durch Kabeltrommeln oder Verlängerungskabel sicher.
  4. Helfer 2 führt dabei das Anschlusskabel mit einem Kopfschlag um das Ende des Statives und steckt den Stecker ein.
  5. Helfer 1 schließt den Flutlichtstrahler an das Netz oder den Stromerzeuger an.
  6. Aufbau des zweiten Statives wie beim ersten Stativ.

Mitgeltende Unterlagen

Anlagen