Atemschutzgeräteträger: Unterschied zwischen den Versionen

Zusatz von einer Tabelle - Belastungswerte
(zusatz zur Ausbildung)
(Zusatz von einer Tabelle - Belastungswerte)
 
Zeile 72: Zeile 72:
* Durch das Anbringen von Beschilderungen (zum Beispiel Gefahrenzeichen, Türschilder) und die Verwendung von zusätzlichen Darstellungsmitteln (zum Beispiel Atemluftbehältern, Behältnisse für Gefahrstoffe) kann das Absetzen von Lagemeldungen geübt werden.
* Durch das Anbringen von Beschilderungen (zum Beispiel Gefahrenzeichen, Türschilder) und die Verwendung von zusätzlichen Darstellungsmitteln (zum Beispiel Atemluftbehältern, Behältnisse für Gefahrstoffe) kann das Absetzen von Lagemeldungen geübt werden.


==Fortbildung*==
* Ziel der jährlichen Fortbildung ist es, die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz zu erhalten und die körperliche Belastbarkeit zu überprüfen.
* Im Rahmen der jährlichen Fortbildung müssen neben der theoretischen Unterweisung mindestens zwei Übungen innerhalb von zwölf Monaten durchgeführt werden.
* Bei der Belastungsübung muss die nach Abschnitt 2.1.2 geforderte Gesamtarbeit erbracht werden. Wird das Ausbildungsziel auch bei einer Wiederholung nicht erreicht, muss die Atemschutzgeräteträgerin / der Atemschutzgeräteträger eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen lassen.
* Die zweite Übung soll unter Einsatzbedingungen in einem dafür geeigneten Objekt durchgeführt werden; dies kann auch eine Atemschutz-Übungsanlage oder eine gleichwertige Anlage (z.B. Brandübungsanlage) sein. Die Einsatzübung muss Ausbildungsinhalte nach Abschnitt 6, Tabelle 2 der FwDV 7 enthalten. Diese Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren. Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Erbringen der vorgeschriebenen Übungen die Funktion der Atemschutzgeräteträgerin / des Atemschutzgeräteträger nicht wahrnehmen.
==Belastungswerte*==
Beispielhaft sind folgende Belastungswerte anzusetzen:
Tabelle:
{|{{Vorlage:Prettytable}}
|Übungsteil||Belastungswert||Hinweise
|-
|zehn Meter Steigen
(Treppe oder Leiter)
||10 kJ ||angesetztes Durchschnittsgewicht eines THW-Angehörigen einschließlich Dienstkleidung, persönlicher Ausrüstung und Atemschutzgerät: 100 kg
|-
|zehn Meter
Orientierungsstrecke
||4 kJ ||entspricht einer Orientierungsstrecke mit durchschnittlicher Schwierigkeit: teils kriechend, teils
gehend - der Wert wurde aus Vergleichsmessungen des Sauerstoff-/Luft-Verbrauchs empirisch ermittelt.
|-
|hundert Meter Laufband
||10 kJ ||entspricht einer Laufgeschwindigkeit vom 6
km/h bei einer Steigung von 10 Prozent.
|}
* Als Arbeitsmessgeräte können auch andere geeignete Sportgeräte verwendet werden;
zum Beispiel Fahrradergometer. Für diese Sportgeräte sind die Belastungswerte den Gerätebeschreibungen zu entnehmen.


== Allgemeine Einsatzgrundsätze ==
== Allgemeine Einsatzgrundsätze ==
43

Bearbeitungen