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Anhänger 0,5 t Nutzlast

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Ein Fahrzeug wird durch das Anhängen eines Anhängers zum 'Zugfahrzeug' (Das Ganze wird dann als Zug bezeichnet). Anhänger dienen meist dazu, die Nutzlast des Zugfahrzeuges voll auszunutzen oder großvolumige Teile zu transportieren. Personen dürfen in dafür geeigneten Anhängern nur unter ganz bestimmten Umständen und unter Beachtung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften transportiert werden.

  • Ein Achsabstand unter einem Meter gilt als eine Achse (sog. Tandem-Achse)
  • Anhänger mit Starrdeichsel bis zu 750 kg zul. Gesamtgewicht benötigen keine eigene Bremsanlage, können aber mit einer sog. Auflaufbremse ausgestattet werden.
  • Kleinere Hänger sind oft ungefedert (wenn man von der Federwirkung der Reifenluft absieht), bei den gefederten gibt es Gummifederung, Drehstabfederung und Einzelradaufhängung wie bei den Kraftfahrzeugen.
  • Meist sind sie mit Plane und Spriegel versehen, um die wechselnde Ladung vor Witterung, Fahrtwind und Verschmutzung zu schützen.
  • Als Anhängerkupplung fungiert eine Kombination aus 3/4-Kugel mit 50 mm Durchmesser am Zugfahrzeug und einer diese umschließende bewegliche Klauenkonstruktion (Kugelkopfkupplung mit Kugelpfanne und hintenliegendem Verschluss).
  • Liegt die Stützlast über 50 kg, ist für Starrdeichselanhänger eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung (Stützrad) vorgeschrieben, die 'unverlierbar' untergebracht sein muss
  • Anhänger müssen prinzipiell mit einer elektrischen Beleuchtung und Reflektoren ausgestattet sein
Beispiel für Anhänger mit Starrdeichsel bis 750 kg zul. Gesamtgewicht und mit Auflaufbremse

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