Aufgaben

Der Helfersprecher (Hsp) vertritt die Helferschaft und deren Belange gebenüber dem Ortsbeauftragten. Das heißt, jeder Helfer kann sich bei jeder Art von dienstlichen Problemen an den Hsp wenden. Der Helfersprecher wird in seiner Funktion nicht von seinen sonstigen Aufgaben entbunden. Er schlichtet Meinungsverschiedenheiten zwischen Helfern, kümmert sich um die Einrichtung und die Ordnung der Unterkunft, und wirkt bei der Berufung und Abberufung von Führungskräften mit. Desweiteren kann der Helfersprecher nach Absprache mit dem Ortsbeauftragten Sprechstunden für die Helfer veranstalten. Die Berufung des Helfersprechers auf Vorschlag der Helfer des Ortsverbandes schriftlich durch den Wahlvorstand. Der Landesbeauftrage ist vom Wahlergebnis zu unterrichten.

Qualifikation

persönliche Voraussetzungen

Um gewählt werden zu können muss der Helfersprecher mindestens zwei Jahre dem Technischen Hilfswerk angehören und als aktiver oder Reservehelfer fungieren. Er wird von der Helferschaft des Ortsverbandes gewählt. Nicht gewählt werden können Orts- bzw. Kreisbeauftragte und deren Stellvertreter bzw. Althelfer.

Lehrgänge und Prüfungen

  • keine